FAQ
Häufig gestellte Fragen
Willkommen bei den FAQ unserer Kanzlei.
Wir sind eine auf Familienrecht, Strafrecht und Migrationsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei in Stuttgart.
Unsere Erstberatung kostet 220 Euro inkl. MwSt., für komplexere Fälle bieten wir maßgeschneiderte Beratung und Vertretung an. Kontaktieren Sie uns gerne!
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen unserer Mandantschaft zum Migrationsrecht, Strafrecht und Familienrecht.
I. Migrationsrecht / Aufenthaltsrecht / Staatsangehörigkeitsrecht
Unsere Erstberatung kostet 220 Euro. Wir prüfen Ihre Unterlagen, geben eine erste Einschätzung und zeigen mögliche nächste Schritte auf.
Die Voraussetzungen hängen vom Aufenthaltszweck ab, z. B. Arbeit, Studium, Familiennachzug oder humanitäre Gründe. Wir beraten individuell und prüfen alle Optionen.
Das Verfahren beginnt mit der Antragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), gefolgt von Anhörung, Prüfung und Entscheidung. Wir begleiten Sie in jedem Schritt.
Eine Einbürgerung führt zur deutschen Staatsangehörigkeit. In der Regel ist ein Aufenthalt von 5 Jahren, Sprachkenntnisse und wirtschaftliche Integration erforderlich.
Ja, ein Wechsel ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wir prüfen die Optionen und begleiten die Antragstellung.
Nach einer Ablehnung sollten Sie schnell anwaltlichen Rat einholen, da oft kurze Fristen laufen. Wir prüfen den Bescheid, klären die Erfolgsaussichten einer Klage und vertreten Sie im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht.
Diese Schutzformen haben unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen. Vereinfacht gesagt geht es darum, ob Ihnen im Herkunftsland Verfolgung, schwere Gefahr oder eine unzumutbare Rückkehrsituation droht. Wir prüfen, welche Schutzform in Ihrem Fall in Betracht kommt.
Die Anhörung beim BAMF ist ein sehr wichtiger Teil des Asylverfahrens. Sie sollten Ihre Fluchtgründe vollständig, wahrheitsgemäß und nachvollziehbar schildern. Eine anwaltliche Vorbereitung kann helfen, Fehler und Missverständnisse zu vermeiden.
Eine Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Ob Sie diese erhalten können, hängt unter anderem von Ihrer Aufenthaltsdauer, Ihrem Lebensunterhalt, Sprachkenntnissen und weiteren Voraussetzungen ab. Wir prüfen, ob ein Antrag sinnvoll ist.
Ein Visumverfahren beginnt in der Regel bei der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland. Je nach Zweck der Einreise, zum Beispiel Familiennachzug, Arbeit oder Studium, müssen unterschiedliche Unterlagen vorgelegt werden. Wir unterstützen bei der Prüfung und Vorbereitung des Antrags.
Beim Familiennachzug geht es darum, dass enge Familienangehörige zu einer in Deutschland lebenden Person nachziehen können. Häufig betrifft dies Ehegatten, Kinder oder Eltern minderjähriger Kinder. Die Voraussetzungen hängen vom Aufenthaltsstatus und der familiären Situation ab.
Abschiebehaft bedeutet, dass eine Person zur Sicherung einer Abschiebung in Haft genommen wird. Da die persönliche Freiheit betroffen ist, muss die Haft rechtlich genau geprüft werden. Wir prüfen mögliche Rechtsmittel und vertreten Sie im Haftverfahren.
Ja. Strafverfahren oder Verurteilungen können Auswirkungen auf Aufenthaltstitel, Verlängerungen, Einbürgerung oder aufenthaltsrechtliche Maßnahmen haben. Deshalb sollte frühzeitig geprüft werden, welche Folgen im konkreten Fall drohen.
II. Strafrecht – Häufige Fragen und Antworten
A. Verfahrensablauf & erste Schritte
Ein Strafverfahren besteht aus Ermittlungsverfahren, Anklage oder Strafbefehl, Hauptverhandlung und schließlich Urteil oder Einstellung.
Je früher ein Anwalt eingeschaltet wird, desto besser können Ihre Rechte gewahrt werden.
Polizei und Staatsanwaltschaft sammeln Beweise und vernehmen Zeugen. Wir können Akteneinsicht beantragen . Frühzeitige anwaltliche Unterstützung kann den weiteren Verlauf maßgeblich beeinflussen.
Die Einspruchsfrist beträgt nur zwei Wochen. Danach wird der Strafbefehl rechtskräftig. Wir als Anwälte prüfen die Erfolgsaussichten und können häufig eine Reduzierung der Strafe oder sogar eine Einstellung erreichen.
Als Beschuldigter besteht keine Pflicht zu erscheinen oder Angaben zu machen. Als Zeuge kann eine Aussagepflicht bestehen. In einer anwaltlichen Beratung klären wir, ob ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht.
Wahlverteidiger: frei gewählter Anwalt, Kosten trägt der Mandant selbst.
Pflichtverteidiger: vom Gericht bestellt bei schweren Delikten oder Untersuchungshaft. Ein früh gewählter Verteidiger kann die Verteidigungsstrategie gezielt aufbauen.
Vergehen sind Taten mit geringerer Strafandrohung, etwa Diebstahl.
Verbrechen sind Straftaten mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe, zum Beispiel Raub oder Mord.
B. Rechte & Pflichten im Strafverfahren
Nein. Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. Wir beraten Sie, wann eine Aussage sinnvoll ist.
Sie sind verpflichtet, zu erscheinen. Eine Aussagepflicht besteht jedoch nicht.
Zeugen müssen die Wahrheit sagen, es sei denn, es besteht ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht. Wir prüfen, ob ein solches Recht vorliegt.
Hier werden rechtskräftige Verurteilungen und gerichtliche Entscheidungen vermerktWir können Ihre Einträge prüfen und bewerten.
Je nach Straftat nach drei, fünf oder zehn Jahren. Wir prüfen Fristen und können bei der Löschung unterstützen.
C. Untersuchungshaft & Haftrecht
In der Regel maximal sechs Monate. Eine Verlängerung ist nur mit Entscheidung des Oberlandesgerichts möglich.
Wir als Anwälte können Haftprüfungsanträge stellen.
Ja, wenn Haftgründe fehlen oder unter bestimmten Auflagen wie Kaution oder Meldepflicht.
Die Regeln sind strenger als in der Strafhaft. Kontakte nach außen sind eingeschränkt und unterliegen Kontrollen.
Ja, Besuche sind möglich. Wir können Besuchserlaubnisse für Angehörige beantragen und den Kontakt erleichtern.
D. Strafen & konkrete Delikte
Mord liegt vor, wenn besondere Merkmale wie Heimtücke erfüllt sind. Die Strafe ist lebenslang.
Totschlag wird mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis fünfzehn Jahren geahndet.
Raub setzt Gewalt oder Drohung voraus und wird mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft.
Gefährliche Körperverletzung liegt etwa bei Einsatz von Waffen, Gift oder gemeinschaftlicher Tatbegehung vor und wird härter bestraft.
0,5–1,09 ‰: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
Ab 1,1 ‰: Straftat, Führerscheinentzug, MPU, Geld- oder Freiheitsstrafe
Ab 0,3 ‰ mit Unfall: ebenfalls strafbar
Ohne anwaltliche Beratung sollten Sie keine Angaben machen.
In der Regel ab 1,1 ‰. Ein Anwalt kann prüfen, ob ein Entzug oder eine MPU vermieden werden kann.
Ja, häufig bei Ersttätern oder geringem Schaden. Wir können entsprechende Anträge stellen.
Sie möchten sich anwaltlich beraten lassen?
III. Familienrecht
Recht & Pflicht für das Kind zu sorgen – persönlich & vermögensrechtlich.
Recht des Kindes auf regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen.
Nach einem Trennungsjahr, wenn die Ehe als gescheitert gilt.
Die Kosten sind abhängig von Einkommen und Verfahrenswert. Eine erste Kostenschätzung erfolgt im Beratungsgespräch.
Dieser regelt den Ausgleich von Rentenanwartschaften während der Ehe.
Ein Ehevertrag ist eine Vereinbarung zwischen Ehegatten oder zukünftigen Ehegatten. Darin können zum Beispiel Fragen zum Güterstand, Unterhalt oder Versorgungsausgleich geregelt werden. Ein Ehevertrag kann helfen, spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Beim Zugewinnausgleich wird geprüft, welches Vermögen die Ehegatten während der Ehe hinzugewonnen haben. Hat ein Ehegatte deutlich mehr Zugewinn erzielt, kann ein Ausgleichsanspruch bestehen.
Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Bei der Gütertrennung findet grundsätzlich kein Zugewinnausgleich statt. Welche Regelung sinnvoll ist, hängt von der persönlichen und wirtschaftlichen Situation ab.
In einer Scheidungsfolgenvereinbarung können wichtige Folgen einer Scheidung geregelt werden. Dazu gehören zum Beispiel Unterhalt, Zugewinnausgleich, Hausrat, Ehewohnung oder Versorgungsausgleich. Ziel ist eine klare und möglichst einvernehmliche Lösung.
Das hängt von den Einkommensverhältnissen und der konkreten Lebenssituation ab. Unterhalt kann zum Beispiel für Kinder, während der Trennung oder nach der Scheidung relevant werden. Wir prüfen, ob ein Anspruch besteht und in welcher Höhe.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil des Sorgerechts. Es betrifft die Frage, wo das Kind lebt und wer über den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes entscheidet.
Beim Wechselmodell lebt ein Kind abwechselnd bei beiden Elternteilen. Ob dieses Modell geeignet ist, hängt vom Kindeswohl, der Kommunikation der Eltern und den praktischen Umständen ab.
Bei häuslicher Gewalt können rechtliche Schutzmaßnahmen beantragt werden, zum Beispiel Kontakt- oder Näherungsverbote. In dringenden Fällen sollte sofort Hilfe geholt werden. Wir beraten vertraulich zu den rechtlichen Möglichkeiten.
Bei internationalen Scheidungen können Fragen zur Zuständigkeit, zum anwendbaren Recht und zur Anerkennung von Entscheidungen entstehen. Besonders wichtig ist eine frühzeitige Prüfung, wenn Ehegatten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben oder Vermögen im Ausland vorhanden ist.
Bei deutsch-türkischen Scheidungen können neben dem Scheidungsverfahren auch Fragen zur Anerkennung der Scheidung, zum Vermögen oder zu familienrechtlichen Entscheidungen im Ausland entstehen. Wir prüfen, welche Schritte im konkreten Fall erforderlich sind.
IV. Immobilienrecht
Am besten vor der Unterschrift. Beim Immobilienkauf geht es oft um hohe finanzielle Werte. Wir prüfen Verträge, erklären rechtliche Risiken und helfen Ihnen, wichtige Punkte rechtzeitig zu klären.
Wir beraten Vermieter und Mieter bei Fragen zum Mietvertrag, zu Kündigungen, Mängeln, Mietzahlungen, Kaution, Nebenkosten und weiteren Ansprüchen aus dem Mietverhältnis.
Ja. Wir unterstützen bei der Erstellung, Prüfung und Änderung von Mietverträgen. Ziel ist eine klare und rechtssichere Regelung, die spätere Streitigkeiten möglichst vermeidet.
Bei Mängeln sollte zunächst geprüft werden, welche Rechte bestehen. Je nach Fall kommen Mängelbeseitigung, Mietminderung oder weitere Ansprüche in Betracht. Wichtig ist, den Mangel nachweisbar zu melden.
Zum Wohnungseigentumsrecht gehören Fragen rund um Eigentümergemeinschaft, Hausverwaltung, Beschlüsse, Nutzung des Eigentums und Rechte einzelner Wohnungseigentümer.
Ja. Wir beraten und vertreten Wohnungseigentümer und Hausverwalter außergerichtlich und gerichtlich, insbesondere bei Fragen zur Verwaltung, zu Verträgen und zu Ansprüchen rund um Wohnungseigentum.
Bei Streitigkeiten in der Eigentümergemeinschaft sollte geprüft werden, welche Rechte und Pflichten bestehen und ob Beschlüsse wirksam sind. Wir beraten Sie zu möglichen außergerichtlichen und gerichtlichen Schritten.