FAQ
Häufig gestellte Fragen
Willkommen bei den FAQ unserer Kanzlei.
Wir sind eine auf Familienrecht, Strafrecht und Migrationsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei in Stuttgart.
Unsere Erstberatung kostet 220 Euro inkl. MwSt., für komplexere Fälle bieten wir maßgeschneiderte Beratung und Vertretung an. Kontaktieren Sie uns gerne!
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen unserer Mandantschaft zum Migrationsrecht, Strafrecht und Familienrecht.
I. Migrationsrecht / Aufenthaltsrecht / Staatsangehörigkeitsrecht
Unsere Erstberatung kostet 220 Euro. Wir prüfen Ihre Unterlagen, geben eine erste Einschätzung und zeigen mögliche nächste Schritte auf.
Die Voraussetzungen hängen vom Aufenthaltszweck ab, z. B. Arbeit, Studium, Familiennachzug oder humanitäre Gründe. Wir beraten individuell und prüfen alle Optionen.
Eine Einbürgerung führt zur deutschen Staatsangehörigkeit. In der Regel ist ein Aufenthalt von 5 Jahren, Sprachkenntnisse und wirtschaftliche Integration erforderlich.
Ja, ein Wechsel ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wir prüfen die Optionen und begleiten die Antragstellung.
II. Strafrecht – Häufige Fragen und Antworten
A. Verfahrensablauf & erste Schritte
Ein Strafverfahren besteht aus Ermittlungsverfahren, Anklage oder Strafbefehl, Hauptverhandlung und schließlich Urteil oder Einstellung.
Je früher ein Anwalt eingeschaltet wird, desto besser können Ihre Rechte gewahrt werden.
Polizei und Staatsanwaltschaft sammeln Beweise und vernehmen Zeugen. Wir können Akteneinsicht beantragen . Frühzeitige anwaltliche Unterstützung kann den weiteren Verlauf maßgeblich beeinflussen.
Die Einspruchsfrist beträgt nur zwei Wochen. Danach wird der Strafbefehl rechtskräftig. Wir als Anwälte prüfen die Erfolgsaussichten und können häufig eine Reduzierung der Strafe oder sogar eine Einstellung erreichen.
Als Beschuldigter besteht keine Pflicht zu erscheinen oder Angaben zu machen. Als Zeuge kann eine Aussagepflicht bestehen. In einer anwaltlichen Beratung klären wir, ob ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht.
Wahlverteidiger: frei gewählter Anwalt, Kosten trägt der Mandant selbst.
Pflichtverteidiger: vom Gericht bestellt bei schweren Delikten oder Untersuchungshaft. Ein früh gewählter Verteidiger kann die Verteidigungsstrategie gezielt aufbauen.
Vergehen sind Taten mit geringerer Strafandrohung, etwa Diebstahl.
Verbrechen sind Straftaten mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe, zum Beispiel Raub oder Mord.
B. Rechte & Pflichten im Strafverfahren
Nein. Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. Wir beraten Sie, wann eine Aussage sinnvoll ist.
Sie sind verpflichtet, zu erscheinen. Eine Aussagepflicht besteht jedoch nicht.
Zeugen müssen die Wahrheit sagen, es sei denn, es besteht ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht. Wir prüfen, ob ein solches Recht vorliegt.
Hier werden rechtskräftige Verurteilungen und gerichtliche Entscheidungen vermerktWir können Ihre Einträge prüfen und bewerten.
Je nach Straftat nach drei, fünf oder zehn Jahren. Wir prüfen Fristen und können bei der Löschung unterstützen.
C. Untersuchungshaft & Haftrecht
In der Regel maximal sechs Monate. Eine Verlängerung ist nur mit Entscheidung des Oberlandesgerichts möglich.
Wir als Anwälte können Haftprüfungsanträge stellen.
Ja, wenn Haftgründe fehlen oder unter bestimmten Auflagen wie Kaution oder Meldepflicht.
Die Regeln sind strenger als in der Strafhaft. Kontakte nach außen sind eingeschränkt und unterliegen Kontrollen.
Ja, Besuche sind möglich. Wir können Besuchserlaubnisse für Angehörige beantragen und den Kontakt erleichtern.
D. Strafen & konkrete Delikte
Mord liegt vor, wenn besondere Merkmale wie Heimtücke erfüllt sind. Die Strafe ist lebenslang.
Totschlag wird mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis fünfzehn Jahren geahndet.
Raub setzt Gewalt oder Drohung voraus und wird mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft.
Gefährliche Körperverletzung liegt etwa bei Einsatz von Waffen, Gift oder gemeinschaftlicher Tatbegehung vor und wird härter bestraft.
0,5–1,09 ‰: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
Ab 1,1 ‰: Straftat, Führerscheinentzug, MPU, Geld- oder Freiheitsstrafe
Ab 0,3 ‰ mit Unfall: ebenfalls strafbar
Ohne anwaltliche Beratung sollten Sie keine Angaben machen.
In der Regel ab 1,1 ‰. Ein Anwalt kann prüfen, ob ein Entzug oder eine MPU vermieden werden kann.
Ja, häufig bei Ersttätern oder geringem Schaden. Wir können entsprechende Anträge stellen.
Sie möchten sich anwaltlich beraten lassen?
III. Familienrecht
Recht & Pflicht für das Kind zu sorgen – persönlich & vermögensrechtlich.
Recht des Kindes auf regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen.
Nach einem Trennungsjahr, wenn die Ehe als gescheitert gilt.
Die Kosten sind abhängig von Einkommen und Verfahrenswert. Eine erste Kostenschätzung erfolgt im Beratungsgespräch.
Dieser regelt den Ausgleich von Rentenanwartschaften während der Ehe.